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Das DRK: Struktur und Organisation

Das DRK ist die deutsche nationale Gesellschaft des Roten Kreuzes. Es ist Teil der weltweiten Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, die 1863 vom Schweizer Henry Dunant in Genf gegründet wurde.

Unter dem Dachverband der  Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften schließen sich 185 Gesellschaften mit insgesamt 125 Millionen Mitgliedern zusammen.

Das DRK - weltweit die zweitgrößte Rotkreuzgesellschaft.

Mit knapp fünf Millionen Mitgliedern ist das Deutsche Rote Kreuz weltweit die zweitgrößte Rotkreuzgesellschaft.

Das DRK nimmt Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen ergeben. Zudem die Aufgaben, die dem DRK durch Bundes- oder Landesgesetz zugewiesen sind.

Dazu gehören die humanitäre Hilfe in bewaffneten Konflikten und nach Naturkatastrophen sowie die Verbreitung des humanitären Völkerrechts – oder die von der Bundesregierung übertragenen Aufgabe des Suchdienstes und dem Vorhalten von Amtlichen Auskunftsbüros.

Das DRK: Wohlfahrts- und Hilfsorganisation

Als Wohlfahrtsverband und Hilfsorganisation nimmt das Deutsche Rote Kreuz umfangreiche nationale und internationale Aufgaben wahr.

So arbeiten wir beispielsweise in der Altenpflege und Ersten Hilfe, im Rettungsdienst und in der Obdachlosenhilfe genauso engagiert wie in der Auslandshilfe.

Für das DRK arbeiten unzählige Freiwillige Helfer im  Katastrophenschutz und in der langfristigen Entwicklungszusammenarbeit.

Unsere Verbandsorganisation

Das DRK besteht aus:

  • Dem DRK-Bundesverband

  • Den 19 Landesverbände, die im wesentlichen den Bundesländern entsprechen

  • Den 538  Kreisverbände

  • Den  ca. 18.400 Ortsvereine und Rotkreuzgemeinschaften

  • Dem  Verband der Schwesternschaften mit 34 Schwesternschaften

  • Dem Jugendrotkreuz

Zentrale des DRKs

Die Zentrale (Bundesverband) des Deutschen Roten Kreuzes befindet sich in Berlin.

Eigenständigkeit der Verbandsmitglieder

Die einzelnen Verbandsgliederungen sind in ihrem Handeln und Wirtschaften weitgehend unabhängig. Der Bundesverband ist für die Zusammenarbeit aller Mitglieder im Verband des DRKs zuständig. Er erlässt und kontrolliert einheitliche Regelungen und sorgt für die Einhaltung der DRK-Grundsätze und setzt verbandspolitische Ziele.

In Katastrophenfällen und zur Abwehr von unmittelbaren gefahren kann der Bundesverband gegenüber den Verbandsmitgliedern weisungsbefugt sein (Siehe dazu die DRK-Satzung).

Die DRK-Bundesversammlung

Oberstes Gremium ist die Bundesversammlung. Ihr gehören 125 Delegierte aus den Landesverbänden, vier Delegierte der Schwesternschaften und der Präsident an. Die Mitglieder des Präsidiums nehmen mit beratender Stimme teil. Die Bundesversammlung beschließt über den Jahresabschluss und entlastet das Präsidium. Die Bundesversammlung kann Beschlüsse des Präsidiums beanstanden und aufheben und jedes Mitglied aus wichtigem Grunde abberufen. Die Bundesversammlung tagt mindestens einmal im Jahr.

Das DRK als nationale Rotkreuzgesellschaft und Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege bekennt sich zu den sieben  Rotkreuzgrundsätzen:

Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität.

Entsprechend unserem  Auftrag helfen wir Menschen allein nach dem Maß der Not und Hilfsbedürftigkeit, ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Rasse, Religion, soziale Stellung oder politische Zugehörigkeit. Wir folgen bei unserer Hilfe - wo möglich - dem Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe.

Was wir tun

Als  Wohlfahrtsverband und  Hilfsorganisation nimmt das Deutsche Rote Kreuz umfangreiche nationale und internationale Aufgaben wahr. So arbeiten wir beispielsweise in der Altenpflege und Ersten Hilfe, im Rettungsdienst und in der Obdachlosenhilfe genauso engagiert wie in der Auslandshilfe.

Für das DRK arbeiten unzählige Freiwillige Helfer im Katastrophenschutz und in der langfristigen Entwicklungszusammenarbeit. Mit jährlich etwa 50 Millionen Euro hilft das Deutsche Rote Kreuz weltweit Menschen in Not. Für diese Hilfe sind wir natürlich auf  Spenden angewiesen.

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DRK-Fahne, (c) Zanetti