Über Uns » Genfer Abkommen
A A A

Genfer Abkommen

Kenstück des humanitären Völkerrechts

Das Kernstück des humanitären Völkerrechts ist in den vier Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen von 1977 und 2005 verankert. An die Abkommen sind fast alle Staaten der Welt gebunden.

Ende 2007 waren 194 Staaten Vertragsparteien der vier Genfer Abkommen, das I. Zusatzprotokoll hatten 167, das II. Zusatzprotokoll 163 und das III. Zusatzprotokoll 24 Staaten ratifiiert.

Der DRK-Bundesverband bietet auf einer extra Internetseite eine leicht verständliche Fassung des Genfer Abkommens mit den Oberpunkten:

  • A. Eine kurze Einführung zum Genfer Abkommen

  • B. Der Schutz der Zivilbevölkerung

  • C. Schutz der verwundeten, kranken und schiffbrüchigen Soldaten

  • D. Schutz der gefangenen Soldaten

  • E. Das Rote Kreuz / der Rote Halbmond 

  • F. Der Schutz der Kombattanten

  • G. Einige wichtige Begriffe 

Sie gelangen hier direkt zur Seite des DRK-Bundesverbands:

Die original Vertragstexte finden sie zudem hier: 

Humanitäres Völkerrecht

Informationen rund um das Humanitäre Völkerrecht und die Rolle des Roten Kreuz beim Humanitäre Völkerrecht finden Sie hier: Humanitäres Völkerrecht


Video:

Henry Dunant: Gründer des Roten Kreuzes und Vater des Völkerrechts